MEDIEN

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Im Mediensektor gehört die Türkei zu den weltweit führenden Ländern bei der Produktion und Nutzung von Inhalten sowohl in den traditionellen als auch in den sozialen Medien, die auch als neue Medien bezeichnet werden. Vor allem in den Beziehungen zwischen Unternehmen, die in diesem Sektor tätig sind, und den Urhebern von Inhalten, Produzenten, Sendern, Schauspielern und anderen Urhebern von Inhalten können verschiedene Rechtsfragen auftreten. Eine rechtliche Beratung ist daher nicht nur in der Gründungsphase eines Medienunternehmens, sondern auch in der Betriebsphase im Hinblick auf dessen Aktivitäten erforderlich.

Die Rechtsanwaltskanzlei Güngör bietet Rechtsberatung, die auf die branchenspezifischen Bedürfnisse von Produzenten, Sendern und Medienunternehmen zugeschnitten ist. In diesem Zusammenhang werden in der ersten Phase der Gründung eines Medienunternehmens rechtliche Lösungen zu Fragen der Unternehmensstruktur, des Managements und des rechtlichen Status angeboten, die den Bedürfnissen des Mandanten entsprechen.

Darüber hinaus bieten wir Rechtsberatung bei Transaktionen wie der Lizenzierung von Inhalten und gegebenenfalls dem Export und Import dieser Inhalte im Rahmen der nationalen Vorschriften.

Als Rechtsanwaltskanzlei Güngör umfasst unsere Expertise auch die Identifizierung der Rechte von Urheberrechtsinhabern und die Art und Weise der Ausübung dieser Rechte an gemeinsam geschaffenen Kunstwerken, wie z.B. Kinofilmen, die Registrierung von Kinofilmen, die Bestimmung der Art und Weise der Nutzung des Materials und die Urheberpersönlichkeitsrechte von Regisseuren, Komponisten der Originalmusik, Drehbuchautoren und Dialogautoren an diesen Werken.

Darüber hinaus bieten wir unseren Mandanten aus der Medienbranche je nach Bedarf auch Rechtsberatung in den folgenden Bereichen an;

  • Vorbereitung und Durchführung von Sponsoring-, Werbe-, Management-, Produktions- und Sendeverträgen

  • Sicherstellung der Übereinstimmung von Werbung mit dem Verbraucherrecht, einschließlich der Verordnung über Werbung und unlautere Geschäftspraktiken

  • Ausarbeitung von Werbeverträgen mit Anbietern von Social-Media-Diensten

  • Transaktionen in Bezug auf die materiellen und moralischen Rechte von Urheberrechtsinhabern nach dem Gesetz über geistige Eigentumsrechte

  • Schutz von Medieninhalten nach den Vorschriften über geistige und gewerbliche Eigentumsrechte

  • Transaktionen in Bezug auf Export und Import von urheberrechtlich geschützten Werken und Lizenzvereinbarungen

  • Gründung und Verwaltung von Medienunternehmen

  • Durchführung von Registrierungsverfahren für kinematografische Produktionen

  • Erforderlichenfalls Durchführung von Rechtsverfahren im Zusammenhang mit schriftlichen und visuellen Veröffentlichungen